Bundesgerichtshof fällt Urteil Vom Türsteher abgewiesen – Man kann zu alt zum Feiern sein
„Fight for your right to party“: Ein Mann aus München hat die Beastie Boys beim Wort genommen und ist für sein Recht zu feiern vor den Bundesgerichtshof gezogen. Er fühlte sich aus Altersgründen diskriminiert. Nun haben die Richter ihr Urteil gefällt. 05.05.2021