Vogelgrippe Verschärfte Regeln sollen Geflügel schützen

red
Eine Allgemeinverfügung soll verhindern, dass das Virus in die Geflügelhaltungen einbricht. Foto: Pixabay

Stadt und Landkreis Hof reagieren mit einer Allgemeinverfügung auf die Geflügelpest. Tierhalter werden gebeten, Verdachtsfälle zu melden.

 
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Hof/Landkreis - Stadt und Landkreis Hof wollen mit einer Allgemeinverfügung die Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern. Wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervorgeht, werden deshalb ab sofort verschärfte Regeln wirksam, die Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- sowie Nutzgeflügel vermeiden sollen, damit das Virus nicht in die Geflügelhaltungen gelangt.

Im Landkreis Bayreuth war laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz am 29. Januar 2021 ein Vogelgrippe-Fall bei einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern bekannt geworden. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt, die Tiere gekeult. Deutschlandweit seien mehr als 600 Fälle amtlich bekannt.

Die Allgemeinverfügung von Stadt und Landkreis Hof richtet sich an alle Geflügelhalter, die bis zu 1000 Tiere halten, an kleine landwirtschaftliche Betriebe genauso wie an Hobbyhalter. Beispielsweise dürfen nun Besucher die Geflügelställe nicht mehr ohne Schutzkleidung betreten. Auf das Desinfizieren der Schuhe und Hände beim Betreten und Verlassen des Stalles ist zu achten. Auch für private Geflügelhalter gilt: Mausefallen sind Pflicht.

Tritt die Vogelgrippe im eigenen Bestand auf, macht sich das leider oft erst beim Tod mehrerer Vögel bemerkbar. Weitere Symptome sind Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödeme in der Kopfregion und Durchfall.

Haben Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Hof den Verdacht, dass eines ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281/8151192, das des Landkreises unter 09281/57215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen, für die Stadt an veterinaeramt@stadt-hof.de, für den Landkreis an veterinaeramt@landkreis-hof.de.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind online abrufbar. Das gilt auch für die Allgemeinverfügungen:

>>> Stadt Hof

>>> Landkreis Hof

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