Bundesregierung Längere Fristen bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen
Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die dafür notwendigen Schlussabrechnungen noch bis Ende September einreichen. Auf die Fristverlängerung einigten sich Bund und Länder bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz mit den Organisationen der Berufe, die für die Prüfung zuständig sind. 14.03.2024